Schutzkonzept für Gottesdienste in der Petrusgemeinde Blasheim unter Corona-Bedingungen

 

Vorwort

"Wo sich Menschen um Gottes Wort und Sakrament versammeln, ist Kirche Jesu Christi. (vgl. CA 7) In den vergangenen Wochen wurden Gottesdienste in vielfacher und beeindruckender Weise auch in den Medien bzw. per Livestream und Telefon übertragen und angeboten. Kirchliche Kommunikation ist durch die Krise innovativer geworden. Deutlich wurde aber auch, dass die medialen Angebote das unmittelbare Zusammenkommen als Gemeinde und vor allem die Feier der Sakramente nicht ersetzen können.

Unter den Bedingungen einer Pandemie ist daneben Gottes Gebot zum Schutz des Lebens zu bedenken, von dem es im Kleinen Katechismus heißt, dass wir unserm Nächsten an seinem Leibe keinen Schaden noch Leid tun sollen, sondern ihm helfen und beistehen in allen Nöten.

In der Zusammenschau dieser Überlegungen ist es verantwortbar, dass Gottesdienste und andere kirchliche Veranstaltungen wieder stattfinden, wenn gesichert werden kann, dass der Gefahr einer Weiterverbreitung der Infektion angemessen begegnet wird und (durch Alter oder Vorerkrankungen) gefährdete Menschen ausreichend geschützt werden.

Das hier vorliegende Schutzkonzept orientiert sich vordringlich an der „Handreichung für Gemeinden der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) zur Organisation von Gottesdiensten unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie“, die von der Arbeitsgruppe Kirchenleitung und des Kollegiums der Superintendenten am 25.04.2020 veröffentlicht wurde.

Die gewissenhafte Umsetzung des vorliegenden Schutzkonzeptes zielt darauf, das vorhandene Risiko einer Infektion zu minimieren. Klar ist aber auch: Weder vor noch nach der Corona-Pandemie war und ist man bei einem Zusammentreffen mit mehreren Personen in öffentlichen Einrichtungen zu 100% vor einer Infektion jedweder Art sicher. Es geht also mit diesem Konzept vorrangig darum, bestehende oder befürchtete Ängste so weit es geht zu nehmen.

Das Feiern von gemeinsamen Gottesdiensten in Zeiten erhöhter Ansteckungsgefahr steht im Spannungsfeld von Eigen- und Fremdverantwortung sowohl im Blick auf die körperliche Unversehrtheit (Schutz der Gesundheit) als auch im Blick auf die geistliche Unversehrtheit (Trost, Kraft und Hoffnung durch Gottes Wort und Sakrament).

Deutlich sein sollte, dass wir im Gottesdienst zum Heil zusammenkommen und uns der Dreieinige Gott nicht zum Unheil begegnen will und wir uns gewiss sein können, dass, wo zwei oder drei in seinem Namen zusammen sind, er mitten unter ihnen ist."

 

1. Grundbedingungen zum Besuch der Kirche

1.1 Registrierung/Anmeldung

Die Besucher des Gottesdienstes werden registriert, um bei möglichen Ansteckungen den Infizierungsweg nachvollziehen zu können. Die Registrierung kann durch vorherige telefonische, elektronische, schriftliche beim Pastor oder spätestens durch Meldung vor Beginn des Gottesdienstes im Eingangsbereich der Kirche erfolgen. Zu diesem Zweck werden auch die Sitzbankreihen von vorne fotografiert oder es wird ein Sitzplan erstellt.

Die Daten werden nach 4 Wochen gelöscht.

Die Anmeldung beim Pastor erfolgt bis Samstag 12.00 Uhr.

1.2 Mindestabstand

Im Bereich der kirchlichen Räumlichkeiten und auf dem Grundstück wird bei Personen, die nicht in einer Hausgemeinschaft leben, der Mindestabstand von 1,50 m eingehalten. Das beinhaltet auch, dass es zu keinen körperlichen Kontakten oder Berührungen kommt.

1.3 Tragen von Schutzmasken

Das Tragen einer medizinischen Maske beim Betreten und Verlassen der Kirche wird vorgeschrieben. Auch während des Gottesdienstes ist eine medizinische Maske zu tragen.

1.4 Desinfektion der Hände

Ebenso sind alle Besucher aufgefordert, sich vor dem Besuch des Gottesdienstes die Hände zu desinfizieren. Die Möglichkeit der Desinfizierung der Hände im Eingangsbereich der Kirche ist gegeben.

1.5 Aushänge und Ansagen

Auf Hygiene- und Abstands-Regeln wird durch Aushänge hingewiesen. Sie sind unbedingt einzuhalten.

Es erfolgen Ansagen und Hinweise bzgl. Bewegungsabläufen im Gottesdienst (insbesondere zum Betreten und Verlassen des Kirchraumes sowie zum Empfang des Abendmahls).

1.6 Betreten und Verlassen der Kirche

Beim Betreten der Kirche werden vom Mittelgang aus die markierten Sitzplätze in den Bänken aufgesucht. Dabei wird die Kirche von vorn nach hinten gefüllt.

Die Kirche wird von hinten nach vorn geleert.

1.7 Ausreichende Belüftung

Es sollte vor und nach, und wenn es möglich ist, auch während des Gottesdienstes für eine ausreichende Belüftung in der Kirche gesorgt werden.

1.8 Bevollmächtigte für die Einhaltung des Schutzkonzeptes

Für jeden Gottesdienst stehen jeweils 1-2 Bevollmächtigte zur Verfügung, die helfen, das Schutzkonzept umzusetzen. Die Bevollmächtigten können Mitglieder des Kirchenvorstandes sein oder in Absprache mit ihm oder mit dem Pfarrer beauftragt werden. Die Bevollmächtigten sollten längerfristig bestimmt werden.

 

2. Die Gestaltung der räumlichen Möglichkeiten

2.1 Aufnahmekapazität der Kirche

Die Kirche bietet 16 Einzelpersonen Platz. Diese Anzahl kann überschritten werden, wenn Personen aus einer häuslichen Gemeinschaft den Gottesdienst besuchen. Der Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen ist einzuhalten.

Die Empore darf nur von einem/einer unserer Organisten und ggfs. Mitgliedern seines Hausstandes genutzt werden.

Auf den Gebrauch von Gesangbüchern wird verzichtet. Die Sitzplätze sind durch Sitzkissen und Gottesdienstblätter markiert. Sie werden nach dem Gottesdienst entsorgt. Bei den nicht zu nutzenden Reihen sind die langen Sitzkissen entfernt bzw. hochgestellt.

2.2 Maßnahmen beim Überschreiten der Besucherzahlen

Mit unangemeldeten Gästen muss gerechnet werden.

Überzählige Besucher müssen ggfs. abgewiesen werden und zu einem anderen Gottesdienst eingeladen werden.

2.3 Gottesdienste im Freien

Bei geeigneter Witterung kann der Gottesdienst im Freien stattfinden. Es gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregelungen.

 

3. Die Gestaltung des Gottesdienstes im Allgemeinen

3.1 Gottesdienstform

Der Gottesdienst wird zeitlich komprimiert.

3.2 Verzicht auf Gemeindegesang und Bläserspiel im Kirchraum

Auf Gemeindegesang und Bläserspiel im Kirchraum wird z.Z. verzichtet. Der Vortrag einer Sängerin / eines Sängers sollte möglich sein (Z.B. Introitus).

3.3 Kindergottesdienst

Kindergottesdienst wird nach den geltenden Corona-Regelungen im Gemeinderaum durchgeführt. Die üblichen Abstands- und Hygieneregelungen sind auch beim Bringen und Abholen der Kinder einzuhalten.

3.4 Verzicht auf direkten Kontakt

Auf die sonst gewohnte persönliche Begrüßung und Verabschiedung an der Kirchentür muss verzichtet werden, um dort Warteschlangen und direkten Kontakt zu vermeiden.

Die Absolution in der Gemeinsamen Beichte erfolgt ohne Handauflegung.

 

4. Die Gestaltung der Abendmahlsfeier

4.1 Einschränkung der Häufigkeit

Solange die Krise der Pandemie besteht, kann die Häufigkeit der Feiern eingeschränkt sein. Es liegt im seelsorglichen Ermessen des zuständigen Pfarrers dies zu regeln.

4.2 Anmeldung

Eine Anmeldung ist erforderlich und erfolgt bei der Registrierung zum Gottesdienst.

4.3 Austeilung

Das Abendmahl wird in der Form der Wandelkommunion praktiziert. Zuerst empfangen die Besucher der Kanzelseite, sitzreihenweise die heiligen Gaben. Sie treten im gebührenden Abstand nach vorn in Richtung Altar. Erst, wenn diese Gruppe wieder Platz genommen hat, tritt die nächste zum Altar.

Auf dem Altar liegen die gesegneten Hostien bereit, der Pfarrer taucht die Hostien mit einer Zange in den gesegneten Wein. Er reicht diese unter Zuhilfenahme einer Zange und eines Tellers an die Kommunikanten.

Anmerkungen: Eine „sterile Austeilung“ von Leib und Blut Christi erscheint fast unmöglich. Von daher erfordert dieses allerheiligste Geschehen in besonderem Maße sehr hohe Achtsamkeit und Hygiene in Vorbereitung und Durchführung.
Zudem bewegen wir uns auch, was die Art und Weise der Austeilung bzw. Spendung der „Kommunion“ betrifft, in einem theologischen Grenzbereich, der allein der besonderen Notlage geschuldet ist. Darum vertrauen wir darauf, dass CHRISTUS, der zugleich Geber und Gabe des Mahles ist, uns seinen Leib und Blut wirklich und wahrhaftig zueignet.
In dieser festen Gewissheit möge uns sein Leib und Blut trösten, stärken und im Glauben bewahren zum ewigen Leben.
Grundsätzlich besteht das Angebot von Einzelbeichte oder Hausabendmahl in diesen besonderen Notzeiten auch weiterhin und kann im Pfarramt erbeten werden.

 

5. Sonstiges

Der Kirchenvorstand legt den vor Ort zuständigen Behörden auf Anfrage das jeweilige Hygienekonzept vor. Er entscheidet unter Berücksichtigung des lokalen Infektionsgeschehens, inwieweit Versammlungen in Präsenz durchgeführt werden können, und informiert die Behörden, denen er mitteilt, zu welchen Zeiten Gottesdienste / Versammlungen zur Religionsausübung stattfinden.

Über die Regelungen des Schutzkonzepts, das weiter entwickelt und den jeweils gegebenen, sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst werden kann, wird die Gemeinde informiert; die grundlegenden Sicherheitsstandards werden auch als Aushang und im Internet veröffentlicht.

 

Das Schutzkonzept wurde vom Kirchenvorstand am 20. Mai 2020 beraten, beschlossen und in Kraft gesetzt.

Am 14. August 2020 wurde der Punkt 2.3 ergänzt und der Punkt 3.3 angepasst.

Am 23. November 2020 wurden die Punkte 1.1, 1.3 und 2.1 angepasst.

Am 18. Februar 2021 wurde der Punkt 1.3 angepasst.